WM 2014: Public Viewing zur Geisterstunde

Wir hatten bereits im Januar über eine Gesetzesinitiative berichtet, die das nächtliche Public Viewing zur WM 2014 erlauben würde. Jetzt hat die Bundesregierung grünes Licht gegeben.

Am Mittwoch will das Kabinett eine Sonderverordnung beschließen, mit der eine vorübergehende Lärmschutz-Aufweichung während der Fußball WM in diesem Sommer (12. Juni bis 13. Juli) und damit Übertragungen der WM-Spiele auf Großleinwänden nach 22 und in Ausnahmefällen auch nach 0 Uhr ermöglicht werden sollen.

„Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt“, begründete Umweltministerin Barbara Hendricks die Aufweichung gegenüber der Bild.

Deutsche Vorrundenspiele um 18 und 21 Uhr

Der Zeitunterschied zwischen Brasilien und Deutschland beläuft sich im Juni und Juli auf fünf bzw. sechs Stunden in den westlich gelegeneren WM-Städten Cuiabá und Manaus. Während die deutschen Vorrundenspiele um 18 Uhr (16. Juni gegen Portugal / 26. Juni gegen USA) und 21 Uhr MESZ (21. Juni gegen Ghana) angepfiffen werden, gibt es in der Vorrunde neun Begegnungen um 22 Uhr, zehn Spiele um 0 Uhr und gar eine Partie um 3 Uhr Nachts.

In der K.o.-Runde werden die Partien um 18 oder 22 Uhr angepfiffen. Das Finale findet um 21 Uhr deutscher Zeit statt. Von den insgesamt 64 WM-Spielen werden somit knapp die Hälfte um 22 Uhr und später ausgetragen. (siehe WM 2014 Anstoßzeiten für alle Informationen im Detail).

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz darf der Geräuschpegel bei öffentlichen Veranstaltungen in Wohngebieten nach 22 Uhr 40 Dezibel nicht überschreiten. Dieser Grenzwert ist beim Public Viewing jedoch in der Regel nicht einzuhalten, weshalb eine vorrübergehende Gesetzesanpassung nötig sei.

Kommunen entscheiden über Ausnahmen

Möglich macht die Sonderverordnung ein kleine Trick. Die Fanmeilen sollen während der WM 2014 zu Sportanlagen erklärt werden. Das Public Viewing wird somit einem Besuch im Stadion praktisch gleichgestellt, wo auch heute schon Ausnahmeregelungen gelten. Ob und wie letztendlich von dieser Sonderverordnung Gebrauch gemacht wird, das muss laut Entwurf jede Kommune selbst entscheiden und dabei „das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfeldes (…) sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen“ berücksichtigen. Die Bundesregierung legt mit der Gesetzes-Anpassung lediglich den Grundstein für das gemeinsame Fußballschauen unter freiem Himmel während der Fußball Weltmeisterschaft in Brasilien.

Bildquelle: René Stark (CC BY-SA 3.0)

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